Verfahrenspfleger

Als Verfahrenspfleger bin ich zum einen das „Sprachrohr“ des erwachsenen Betroffenen, der – aus welchen Gründen auch immer – nicht für sich selbst sprechen kann. Gleichzeitig achte ich auch darauf, dass die vermutlichen Interessen des Betroffenen vom Gericht, vom Betreuer oder allen anderen Beteiligten beachtet werden. Dabei ist mir wichtig, dass nicht aus den Augen verloren wird, dass es sich hierbei um Menschen handelt, die dringend Hilfe brauchen.