Verfahrensbeistand

Früher wurde der Verfahrensbeistand als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet. Doch damit ist diese Funktion nur zum Teil erklärt. Letztlich zählen bei der Beurteilung des Sachverhaltes zwar vor allem der Wille und die Interessen des Kindes, aber auch die Belange der anderen Familienmitglieder. Daher sehe ich es als meine Aufgabe an, als Verfahrensbeistand auch dafür zu sorgen, dass zwischen zum Teil zerrütteten Parteien und dem Kind ein für alle gangbarer Weg gefunden wird. Gleichzeitig möchte ich für die Kinder spreche, die nicht selten zu verängstigt oder zu klein sind, um sich selbst verständlich zu machen.